Ästhetische Chirurgie

Häufige Fragen

 

Welche Aufgabe hat die Plastische und Ästhetische Chirurgie?

Bei der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie steht unter anderem die Wiederherstellende Chirurgie wie z.B. nach Tumorerkrankungen oder Unfällen sowie die ästhetische Wiederherstellung der individuellen Ausstrahlung und jugendlichen Frische im Mittelpunkt. Die Korrektur und Verbesserung durch körperformende Eingriffe sind ein weiterer Aspekt der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie. Hierzu werden Eingriffe wie Facelifting, Nasenkorrekturen, Faltenreduktion, Fettabsaugungen, Bauchdeckenstraffungen oder Brustverkleinerung/ -straffung oder -vergrößerungen, etc. gezählt.

Was ist das Ziel der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie?

Das Ziel der ästhetischen Behandlung sollte ein natürliches, unoperiert aussehendes Erscheinungsbild sein. Funktion und Ästhetik sollten hierbei perfekt verbunden werden.

Dr. Schrank and Dr. Levy

Über welche Motivation verfügt die Plastische und Ästhetische Chirurgie?

Abweichungen von der Norm, als Laune der Natur, altersbedingt oder als Folge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung, werden von unseren Mitmenschen schneller wahrgenommen. Diese Abweichungen schränken zum Teil das soziale Leben der Betroffenen ein und können die eigene Psyche stark belasten.

Um diesen Menschen helfen zu können – egal ob eine medizinische Indikation vorliegt oder auch nur ein  reiner Optimierungswunsch – sollte ein Spezialist für Plastische und Ästhetische Chirurgie mit Sensibilität, individuellem Einfühlungsvermögen und einem ausgeprägten Schönheitssinn zusammen mit dem Patienten ein ausgewogenes Behandlungskonzept entwickeln. Dabei sollte eine ästhetische Harmonie mit natürlichem Erscheinungsbild erreicht werden.

Welche Leistungen bietet die Ästhetische Chirurgie an?

  • Brustvergrößerung
  • Brustverkleinerung
  • Bruststraffung
  • Körperformung, z. B. Bauchstraffung, Oberarm- oder Gesäßstraffung
  • Genital-Chirurgie
  • Ästhetische Chirurgie des Gesichtes (Face-Neck-Lift mit SMAS, Stirnlift, Ober- und Unterlidkorrekturen, Lippenformung, Nasenkorrekturen …)
  • Faltenbehandlung mit Botox, Hyaluronsäure, Laser oder Eigenfettunterspritzung,
Face-neck-lift

Wann wird die Behandlung in der Ästhetischen Chirurgie von den Krankenkassen übernommen?

Ist die ärztliche Behandlung eine „Leistung mit medizinischer Indikation“, so wird sie im Regelfall von den Krankenkassen übernommen. Darunter fallen beispielsweise Behandlungen, die nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung die die Funktion oder Ästhetik wiederherstellen sollen. Auch die Behandlung von Geburtsdefekten, die das Aussehen stark einschränken, fällt unter diese Reglung und wird somit von den Krankenkassen übernommen. Beispiele hierfür wären Kiefer- und Gaumenspalten oder aber Lähmungserscheinungen einzelner Gesichtsmuskeln.

Wann muss die Behandlung in der Ästhetischen Chirurgie selbst finanziert werden?

Folgt die Behandlung aus rein „ästhetischen Optimierungswünschen“ der Patientin oder des Patienten, so übernimmt die Krankenkasse keine Kosten. Demnach muss zum Beispiel die Anpassung der Nasenform, die Behandlung des „alternden“ Gesichts, Faltenbehandlungen infolge des Anti-Agings, eine Brustvergrößerung, eine Fettabsaugung zur ästhetischen Optimierung der Körperformen selbst finanziert werden.

Was macht einen Spezialisten für Ästhetische Chirurgie aus?

Aus unserer Sicht sollte eine Spezialisierung dadurch gekennzeichnet sein, dass der plastisch-ästhetische Chirurg über eine Vielzahl von gelungenen Behandlungsergebnissen im Bezug auf den jeweiligen Eingriff verfügt.

Diese Expertise sollte für den Patienten nachvollziehbar sein und an Hand von Patientenbeispielen (Fotos, direkte Vorstellung von operierten Patienten, Möglichkeit des Gespräches mit Patienten) belegt werden.

Die Fähigkeiten des Operateurs liegen schließlich auch darin, die jeweiligen Bedürfnisse des Patienten zu erkennen, zu individualisieren und mit ihm gemeinsam ein Behandlungskonzept zu erarbeiten, welches die realistischen Möglichkeiten aufzeigt und die möglichen Risiken der Behandlung anspricht. Dabei muss ein Konsens bezüglich des  Schönheitssinns hergestellt werden.

Von der Deutschen Gesellschaft für Ästhetische-Plastische Chirurgie wurden drei notwendige Grundvoraussetzungen festgelegt, die ein Spezialist im Fach Ästhetische Chirurgie unbedingt mitbringen sollte, um den Patienten in bestmöglicher Qualität versorgen zu können.

  • Um den Titel „Facharzt für Plastische-Ästhetische und Wiederherstellende Chirurgie“ tragen zu dürfen, muss eine mindestens sechsjährige Facharztausbildung absolviert worden sein.
  • Spezialisten für Plastische und Ästhetische Chirurgie sollten mind. zwei Jahre selbstständig in der eigenen Praxis oder einer Klinik tätig gewesen sein.
  • Um sich stetig weiterzubilden und das Wissen auf dem neuesten Stand zu halten, sollten Fachärzte für Ästhetische Chirurgie regelmäßig an fachlichen Fortbildungen teilnehmen und entsprechende Kongresse und Workshops besuchen.
Dr. Schrank und Dr. Levy

Wie informiere ich mich am besten über einen Spezialisten für Ästhetische Chirurgie?

Zu aller erst ist es wichtig, sich im Vorfeld gut über den Facharzt zu informieren und zu prüfen, ob er die oben genannten Faktoren erfüllt. Ein Spezialist für Ästhetische Chirurgie sollte sich nicht nur regelmäßig weiterbilden, sondern auch genügend Erfahrung in seinem Fach mitbringen. Sie können sich also gezielt nach den jährlich erbrachten Leistungen des Spezialisten erkundigen.

An Hand von dargelegten Behandlungsergebnissen können Sie feststellen, ob der Großteil der Operationen in ästhetischer Chirurgie durchgeführt wurde und die Erfolgsquote entsprechend hoch ist. Lassen Sie sich Bilder zeigen! Hilfreich ist auch das persönliche Gespräch mit einem bereits behandelten Patienten. Auch das Studieren von Bewertungsportalen oder Patientenforen kann nützliche zusätzliche Informationen bringen.